Mietbedingungen

  • Das Mietmaterial bleibt Eigentum des Vermieters! Für Schäden oder Verluste haftet der Mieter vollumfänglich.
     
  • Das bei uns gemietete Material darf nicht an Dritte weitergegeben oder vermietet werden.
     
  • Für eventuelle Schäden, die anlässlich der Montage oder Demontage am Festplatz auf oder unter der Erde entstehen, haftet in jedem Fall der Mieter. Die Wiederherstellung des Festplatzes in den ursprünglichen Zustand inkl. Auffüllen oder Schliessen der Pfostenlöcher ist Sache des Mieters.
     
  • Unsere Mietgegenstände sind gegen Feuer und Elementarschäden versichert.
    Der Versicherungsschutz tritt nur in Kraft, wenn kein Verschulden des Mieters vorliegt.
     
  • Unser Material ist nicht gegen Diebstahl und Vandalismus versichert.
     
  • Alle Vorbereitungen für den Standort (Platzverhältnisse, Eigentum, Bewilligung etc.) müssen durch den Mieter erfolgen. Es dürfen keine Werksleitungen (Strom, Telefon, Wasser, Abwasser etc.) in diesem Bereich vorhanden sein.

ALLE ZELTE MÜSSEN MIT ERDANKERN IM BODEN BEFESTIGT WERDEN (Verankerungstiefe 80 cm)
  • Bei aufkommendem starkem Wind sowie bei Festende sind unsere Zelte vollständig zu verschliessen.
     
  • Das Anbringen von Reklamen, Dekorationen etc. auf den Zeltblachen mit Klebestreifen usw. ist untersagt.
     
  • Das Grillieren und Fritieren im Festzelt ist nicht gestattet.
     
  • Es dürfen keine Beschriftungen und Tischtücher mit Bostitch oder Reissnägeln an Tischen und Bänken angebracht werden. Bei Befestigung mit Klebestreifen sind diese vollständig zu entfernen.
     
  • Der Heizofen darf nicht gegen brennbare Gegenstände ausgerichtet werden (Tischtücher, Kleider, Zeltblachen, etc.).
     
  • Die Bartheke darf nicht der Feuchtigkeit ausgesetzt werden (Regen, Schnee, usw.).
     
  • Die Lieferung beinhaltet eine Abladezeit von max. 15 Min.. Längere Abladezeiten werden zu Fr. 80.- Pers./Std. berechnet.
     
  • Für verspätete Lieferungen, Montagen, Rücknahmen oder Demontagen können vom Mieter in keinem Fall Schadenersatzansprüche gestellt werden.
     
  • Wenn beim vereinbarten Rücknahmetermin das Mietmaterial nicht abgeholt werden kann (z.B. Räumlichkeiten verschlossen usw.), werden die entstandenen Mehrkosten dem Mieter verrechnet.
     
  • Das Mietmaterial ist uns in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Verschmutztes oder defektes Mietmaterial wird auf Kosten des Mieters gereinigt oder instandgestellt.
     
  • Für die Reinigung, Nachreinigung oder Reparatur verrechnen wir
    Fr. 80.-- pro Std.
     
  • Bei Annullation des Mietvertrages verrechnen wir:
    bis 8 Wochen vor dem Anlass Fr. 100.-- Bearbeitungsgebühr
    bis 1 Woche vor dem Anlass 2/3 des vereinbarten Mietpreises
    ab 6 Tagen vor dem Anlass den gesamten vereinbarten Mietpreis
     
  • Unsere Rechnungen sind zahlbar netto innert 20 Tagen.

    KEGA PARTYZELTE
    Party- und Geschirrservice
    Langnau am Albis / Erlenbach ZH



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Silvia Keller
Uf Haslen 8
8135 Langnau am Albis
Tel  044 713 01 72
Fax 044 713 01 89
 



Rosmarie Granzotto
Wannenstrasse 11
8703 Erlenbach
Tel  044 915 18 24
Fax 044 915 18 38